Bedingungen für Privatkunden
Für Bestellungen
von Privatkunden gelten die Bedingungen von starkalender.de.
Lesen Sie bitte aufmerksam die Erläuterungen
des Anbieters.
Bedingungen für Händler und Geschäftskunden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verkehr
zwischen dem Verlag und seinen Kunden im Buchhandel und den
weiteren branchenüblichen Märkten.
Für Lieferungen über die arvato media GmbH (nachfolgend „VVA“ genannt)
sowie die Verlegerdienst München GmbH & Co. KG
(nachfolgend „VM“ genannt)
an Besteller:
1. Die VVA/VM handelt im Namen und auf Rechnung der sie beauftragenden
Lieferanten, nachfolgend „Verlag“ genannt.
2. Transportrisiko
Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transportführer
auf den Besteller über, auch wenn Untergang und Verschlechterung
auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für
verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte
Sendungen wird nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger
muss zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt,
Spedition, Bahn oder anderen gegebenen Fristen bei diesen den
Schadensfall melden. Die Transportkosten trägt der Besteller.
3. Gewährleistung/Lieferverzug/Haftung
3.1 Der Inhalt der Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend
und frei von erkennbaren Mängeln, wenn der Empfänger
nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der
Sendung die Abweichung schriftlich anzeigt oder eine Mängelrüge
geltend macht. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der
Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden. Bei
berechtigter Beanstandung werden die Mängel durch Ersatzlieferung
oder, soweit dies nicht möglich ist, durch Gutschrift
behoben.
3.2 Im Falle des Lieferverzuges, der vom Verlag zu vertreten
ist, ist vom Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Wird diese ebenfalls schuldhaft nicht eingehalten,
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Im Übrigen richtet sich die Haftung des Verlages nach
gesondert vereinbarten oder allgemeinen Haftungsregelungen.
Eine Haftung des Verlages in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
ist grundsätzlich auf den typischerweise zu erwartenden
Schadensumfang begrenzt und für Folgeschäden und
entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
4. Teilleistungen
Die Bestellung kann in Teillieferungen erbracht werden. Kosten
für Nachlieferungen gehen zu lasten des Bestellers.
5. Remissionsrecht
Wurde dem Besteller ein Remissionsrecht eingeräumt und
macht er von diesem Gebrauch, so trägt er für die
Rücksendung die Kosten und die Transportgefahr bis zum
Eintreffen der Ware bei der Empfangsstelle der VVA/VM.
6. Abtretung/Zahlung
Die Forderungen des Verlages aus Lieferungen an den Besteller
wurden an die VVA abgetreten. Zahlungen können daher
mit schuldbefreiender Wirkung nur an die VVA erfolgen. Sie
sind jeweils zu den auf den Rechnungen vorgesehenen Terminen
zu leisten.
7. Zahlungsverzug
Im Falle des vom Besteller zu vertretenden Verzuges mit mindestens
zwei Forderungsfälligkeiten werden die gesamten übrigen
Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen in
banküblicher Höhe berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von der VVA/VM gelieferte Ware (incl. Streckengeschäft)
bleibt Eigentum des Verlages bis zur restlosen Bezahlung aller
bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorangegangenen
und künftigen Lieferungen der VVA/VM.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
im eigenen Namen an Dritte zu veräußern. Sämtliche
aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen
gegen seine Kunden tritt der Besteller bereits jetzt zur Sicherung
sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Verlag an diesen ab.
Besteht zwischen dem Besteller und seinem Kunden ein Abtretungsverbot,
ist der Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
nicht ermächtigt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine eigenen Zahlungsverpflichtungen
im Rahmen der geltenden Zahlungsziele erfüllt.
Übersteigt der Wert der für den Verlag bestehenden
Sicherheiten die Forderungen des Verlages um mehr als 20 %,
so kann der Besteller vom Verlag die Freigabe entsprechender
Sicherheiten verlangen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt dem Verlag.
8.4 Alle Rechte im Zusammenhang mit Eigentumsvorbehaltsrechten
gemäß Ziffer 8 sind an die VVA abgetreten. Insoweit
ist die VVA insbesondere berechtigt, Aussonderungen/Absonderungen
beim Besteller im eigenen Namen durchzuführen.
9. Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial wird, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben,
nicht zurückgenommen. Soweit Verpackungsmaterial zurückgenommen
werden muß, insbesondere Transportverpackungen, hat
der Besteller die Kosten des Rücktransportes der Transportverpackungen
zu tragen.
10. Preisbindung/Vertragsstrafe
10.1 Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der
Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (Buchpreisbindungsgesetz)
haben Verleger und Importeure von Büchern einen Preis
einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe
eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen.
Gemäß § 3 dieses Gesetzes hat derjenige, der
gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an
Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 festgesetzten Preis
einzuhalten, sofern es sich nicht um den Verkauf gebrauchter
Bücher handelt.
10.2 Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe
für jeden Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen
Anbietens oder Gewährens unzulässiger Nachlässe.
Die Vertragsstrafe hat die Höhe des Rechnungsbetrages
des angestrebten oder vollzogenen Geschäftes. Sie beträgt
bei Verstößen von durchschnittlicher Schwere mindestens
1.500,00 € für den ersten Verstoß, 2.500,00 € für
jeden weiteren Verstoß und 5.000,00 € für unzulässige
Nachlassangebote an eine Mehrzahl von Abnehmern. Gleiches gilt
bei Überschreitung des Ladenpreises. Die Vertragsstrafe
ist unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen
Falles unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
geltend zu machen. Der Betrag ist, sofern der Verlag nicht
ausnahmsweise Zahlung an sich wünscht, an das Sozialwerk
des Deutschen Buchhandels oder eine andere vom Verlag zu bestimmende
soziale gemeinnützige Einrichtung des Deutschen Buchhandels
zu zahlen.
Der Verlag ist berechtigt, neben oder anstelle der Vertragsstrafe
seine sonstigen Rechte geltend zu machen.
Der Verlag verpflichtet sich die Preisbindung zu überwachen.
Er verpflichtet sich ferner gegenüber dem Besteller zur
Zahlung einer Konventionalstrafe für den Fall, dass er
seine gebundenen Preise (einschließlich der Sonderpreise)
selbst unterbietet oder schuldhaft die Unterbietung durch Dritte
veranlasst. Abs. 10.2 gilt entsprechend. Die Konventionalstrafe
kann für alle Betroffenen als Gesamtgläubiger (§ 428
BGB) nur einmal und nur von dem Preisbindungsbevollmächtigten
des Sortiments, Herrn RA Dr. Giessen, Kassel, zur Zahlung an
das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels geltend gemacht werden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gütersloh. Als Gerichtstand in
Zahlungsangelegenheiten ist, je nach Höhe des Streitwertes,
Gütersloh oder Bielefeld vereinbart, soweit nicht gesetzlich
ein anderes Gericht zwingend zuständig ist. Der Besteller
kann auch an seinem Sitz verklagt werden.
12. Geltungsbereich
Für Warenbezüge des Bestellers vom Verlag über
die VVA/VM gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen; weitergehende
oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Für über den vorliegenden Regelungsbereich
hinausgehende Sachverhalte könnten weitergehende Bedingungen
vereinbart werden
|